Wem ist es wichtig, bestimmte Markenklamotten oder Markenschuhe zu besitzen? Wer denkt, dass diejenigen die Schulden haben, selbst daran schuld sind? Kann man Schulden erben? Was ist die Schufa?
Diese und ähnliche Fragen hatte Julia Albrecht von der Diakonie-Hamburg und SOS Schüler ohne Schulden den SchülerInnen der Profilklasse „Fair & Fit“ - der 9 E, unter der Leitung von Herrn Weber, am 20.Januar 2022 gestellt. Vor allem die persönliche Meinung oder eigene Erfahrung der Schülerschaft waren sehr gefragt. Und es folgten zahlreiche Meldungen, um Antworten auf diese Fragen zu geben.
Was hat ein Handyvertrag mit Schulden zu tun; und worauf man beim Vertragsabschluss achten muss, damit man nicht reingelegt wird? Auf das Kleingedruckte kommt es an. Wie kündigt man sicher einen Vertrag? Diesen kann man kündigen, indem man eine schriftliche Kündigung per Einschreiben per Post, per Fax oder per E-Mail verschickt. Wichtig ist dabei, alle Nachweise aufzubewahren. Kann man Schulden erben? Ja, diese kann man erben. Wenn man diese nicht erben will, muss man die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen.
Es wurden Bilder und Diagramme dargestellt, die Gründe auflisten, warum Menschen Schulden haben. Interessante Beispiele brachte Frau Albrecht auch in Bezug auf die Bank- und die Dispositionskredite oder zur Frage, ob es besser ist mit der Karte oder bar zu zahlen. Weiterhin erzählte sie, dass wenn man die Schulden nicht bezahlt, man nicht ins Gefängnis muss, sondern stattdessen sozialstunden ableisten kann.
Frau Albrecht erklärte auch, was eine Bürgschaft ist. Wenn man jung ist, und sich etwas Teures leisten oder einen Vertrag abschließen möchte, können Eltern für Dich einspringen und bürgen. Wenn z.B. eine Schülerin ihre Wohnungsmiete nicht bezahlen kann, wird der Betrag vom Konto ihrer Mutter abgezogen.
Eine Haftpflichtversicherung braucht man nicht unbedingt? Doch, diese hält Frau Albrecht für sehr sinnvoll. Eine der letzten Fragen war, wo Schulden gespeichert werden. Bei der Schufa in Wiesbaden. Dort kann jeder eine Auskunft über seine eigenen Schulden erhalten. Die Löschfrist beträgt drei Jahre nach deren Begleichung. Die 9 E bedankt sich bei Frau Albrecht für eine interessante Unterrichtsstunde.
Text und Fotos: Stina Channa, 9 E